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[>] über die Aktiengesellschaft
 
 
Die Aktiengesellschaft (AG) hat in den letzten Jahren zunehmend an Beliebtheit gewonnen. Zu Recht, denn sie kann in vielen Fällen bessere Dienste leisten als die GmbH - auch für kleine und mittlere Unternehmen und wenn ein Börsengang nicht oder noch nicht beabsichtigt ist.

Die AG verbindet die Vorteile der GmbH - selbständige juristische Person, Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital, steuerliche Abschirmung des Privatvermögens - mit den Möglichkeiten einer Verbriefung und leichten Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile, dem Zugang zum Kapitalmarkt und zu qualifiziertem Fremdmanagement. Allerdings ist das Aktiengesetz formstrenger als das GmbH-Gesetz und lässt individuellen Gestaltungen der Gesellschafter weniger Spielraum. Das muss kein Nachteil sein, denn die Formstrenge führt auch zu einer verbesserten Transparenz und Rechtssicherheit für Gesellschafter und Management des Unternehmens. Der obligatorische Aufsichtsrat kann, wenn er gut besetzt ist, das Management unterstützen und entlasten und der AG nützliche Geschäftskontakte verschaffen.

Das macht die AG zur gern genutzten Rechtsform für Startup-Unternehmen. Auch bei Aufnahme neuer Gesellschafter, der Reorganisation von Familienkonzernen oder bei Übernahmen kann die Verschmelzung auf eine neue AG eine sinnvolle Alternative zur Umwandlung sein. In den meisten Fällen, in denen die Rechtsform der GmbH in Betracht gezogen wird, sollte zumindest geprüft werden, ob die AG nicht die bessere Gesellschaftsform für den angestrebten Zweck ist. Es gibt derzeit rund 10.000 Aktiengesellschaften in Deutschland, davon sind etwa 1.000 an der Börse notiert, die Aktien weiterer ca. 200 AGs werden außerhalb der Börse gehandelt.

Wie die GmbH entsteht auch die Aktiengesellschaft erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Das gesetzliche Mindestkapital beträgt jedoch 50.000 Euro. Das Eintragungsverfahren ist noch komplizierter und langwieriger als bei der GmbH; auch hier können sich Gründungsfehler als fatal erweisen, vor allem wenn sie erst nach längerer Zeit erkannt werden. Schon deshalb wird der Erwerb einer Vorrats-Aktiengesellschaft der Cormoran häufig sinnvoller sein als die Eigengründung.

Die Übertragung von Aktien ist - im Gegensatz zu Geschäftsanteilen der GmbH - formfrei und muss auch nicht dem Handelsregister mitgeteilt werden. Es gibt jedoch Publizitätspflichten bei Erreichung bestimmter prozentualer Gesellschaftsanteile, die sich aus dem Aktiengesetz und den Börsengesetzen ergeben.

Bei der Suche nach qualifizierten Aufsichtsratsmitgliedern sind wir Ihnen gern behilflich.