Die GmbH verbindet die Vorteile der Kapitalgesellschaft - selbständige juristische Person, Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital, steuerliche Abschirmung des Privatvermögens - mit der Gestaltungsfreiheit der Personengesellschaft.
Das hat sie zur meistgenutzten Gesellschaftsform und - nach dem Einzelunternehmen - zur beliebtesten Rechtsform für Unternehmen überhaupt gemacht. Sie eignet sich besonders für Unternehmen mit nur einem oder wenigen Gesellschaftern, für kleine und mittlere Unternehmen oder für spezielle Zwecke, z.B. Tochtergesellschaften, Umstrukturierungen, für die Übernahme der Komplementärsstellung in der GmbH & Co. KG oder in der KGaA. Es gibt derzeit rund 450.000 GmbHs in Deutschland.
Die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Das gesetzliche Mindestkapital beträgt 25.000 Euro. Werden bei der Kapitaleinzahlung formale Fehler gemacht, so kann trotz Eintragung die Haftung der Gründungsgesellschafter und -geschäftsführer noch nach Jahren fortbestehen.
Die Übertragung von Geschäftsanteilen muss notariell beurkundet und dem Handelsregister mitgeteilt werden. Das kann Außenstehenden den Einblick in Vorhaben erleichtern, die vielleicht noch der Vertraulichkeit bedürfen. Zur Wahrung der Vertraulichkeit können Treuhandverhältnisse beitragen; fragen Sie uns gern nach unseren Dienstleistungen.