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Handelsregisterakten Liquidationen
 
[>] Liquidation
 
 
[>] Nachdem der Gesetzgeber die Verwendung von Verlustvorträgen weitgehend verbaut hat, gibt es keinen seriösen Markt mehr für bereits aktiv gewesene Kapitalgesellschaften ("Gesellschaftsmäntel"). Daher muss die Gesellschaft abgewickelt werden - ein lästiges, zeitaufwändiges und umständliches Verfahren von mindestens einjähriger Dauer, bei dem viele Formalien zu beachten und einzuhalten sind:
  1. die Gesellschafter müssen die Auflösung beschließen und den Geschäftsführer oder einen Dritten zum Liquidator bestellen (Liquidator kann auch eine juristische Person sein);
  2. es ist eine Liquidationseröffnungsbilanz und ein erläuternder Bericht zu erstellen, über die Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz müssen die Gesellschafter beschließen;
  3. der Gesellschafterbeschluss über die Liquidation und die Liquidatorbestellung muss zum Handelsregister angemeldet und in den Amtsblättern des Handelsregisters veröffentlicht werden;
  4. in den Gesellschaftsblättern muss drei Mal ein Aufruf veröffentlicht werden, dass die Gesellschaft aufgelöst ist und eventuelle Gläubiger aufgefordert werden, sich zu melden;
  5. die Forderungen der Gläubiger müssen geprüft und befriedigt bzw. abgewehrt werden;
  6. sind die Gläubigerforderungen erledigt und besteht das Vermögen der Gesellschaft nur noch in Geld, ist eine Liquidationsschlussbilanz anzufertigen und die Abschluss-Steuererklärung zu machen, der Steuerbescheid ist abzuwarten und ggf. mit Rechtsmitteln anzufechten; sich ergebende Steuerforderungen sind zu berichtigen;
  7. das verbleibende Vermögen ist an die Gesellschafter nach der Vollbeendigung entsprechend dem Anteil ihrer Beteiligung am Nennkapital der Gesellschaft auszuzahlen, frühestens jedoch ein Jahr nach dem letzten Gläubigeraufruf;
  8. die Beendigung der Liquidation ist zum Handelsregister anzumelden;
  9. sodann sind die Unterlagen der Gesellschaft 10 Jahre lang aufzubewahren;
  10. nach Ablauf der 10 Jahre sind die Gesellschaftsunterlagen zu vernichten.

[>] Die reinen Fremdkosten für die Erfüllung dieser formalen Verpflichtungen (Notar- und Gerichtskosten, Veröffentlichungskosten, Steuerberater, Aufbewahrung) betragen ca. 1.500 EUR bei einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR. Darin nicht enthalten sind die Vergütung des Liquidators sowie etwaige Kosten, die durch die Erfüllung oder Abwehr von Ansprüchen Dritter oder durch die Veräußerung von nicht in Geld bestehenden Vermögenswerten entstehen.

Bei Nichteinhaltung dieser Schritte können sich persönliche Schadensersatzpflichten der Liquidatoren ergeben.

Wir nehmen Ihnen diese lästigen und zeitaufwändigen Schritte gerne ab und können Ihnen dazu folgende Alternativen anbieten:

[>] Entweder, wir übernehmen das Amt des Liquidators als Dienstleistung, wickeln die Gesellschaft für Sie ab und zahlen den sich nach Befriedigung der Gläubiger ergebenden Liquidationserlös nach Beendigung der Liquidation an die Gesellschafter aus. Hierdurch steht den Gesellschaftern der gesamte Liquidationserlös nach Abzug unserer Liquidatorenvergütung ungeschmälert zu, allerdings erst nach Beendigung der Liquidation. Die Beteiligung bleibt bis zur Beendigung der Liquidation in den Büchern der Gesellschafter mit den sich daraus ergebenden Verpflichtungen (Konsolidierung, Berichtspflicht u.s.w.). Die Liquidatorenvergütung richtet sich nach dem Zeitaufwand. Beschränkt sich die Tätigkeit des Liquidators auf die Wahrnehmung der nach dem Gesetz vorgeschriebenen, oben beschriebenen formalen Tätigkeiten, so berechnen wir als Liquidator einen Pauschalpreis von 1.500 EUR zzgl. Umatzsteuer.

[>] Oder wir erwerben die Gesellschaftsanteile von Ihnen. Wir bezahlen einen Preis, der sich aus dem Eigenkapital der Gesellschaft abzüglich der voraussichtlichen Liquidationskosten, der Liquidatorenvergütung und einem Betrag errechnet, mit dem unsere Vorleistung (Zins- und Delkredere-Risiko) abgedeckt wird. Dieser Betrag muss je nach den Umständen individuell bestimmt werden. Hierdurch haben Sie den Vorteil, die Gesellschaft aus Ihren Büchern zu haben, sofort Geld zu erhalten und sich nicht weiter damit beschäftigen zu müssen.

[>] Schließlich ist eine Mischform aus den beiden genannten Varianten denkbar, bei der wir die Geschäftsanteile zwar übernehmen, aber zu einem variablen Kaufpreis, der dem Liquidationserlös abzüglich einer Haltevergütung für uns entspricht und der erst bei Ende der Liquidation auszuzahlen ist. Auch hierdurch haben Sie die Anteile aus Ihren Büchern, erhalten aber einen höheren Erlös als bei einem Sofortverkauf.

liquidation@cormoran-gmbh.com